Schadenhergang und Ausgangslage
Der dokumentierte Schadensfall ereignete sich in Pforzheim und betrifft einen Fiat 500 1.0 GSE Rock Star aus dem Baujahr 2021. Nach den Angaben des Fahrzeughalters handelte es sich um einen klassischen Auffahrunfall, bei dem ein anderes Fahrzeug gegen das stehende Fahrzeug prallte. Das Schadensbild konzentriert sich vollständig auf das Fahrzeugheck und die damit verbundenen Baugruppen.
Die Kollision führte zu erheblichen Beschädigungen an der hinteren Fahrzeugpartie, wobei sowohl sicherheitsrelevante als auch optische Komponenten in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die betroffenen Bereiche umfassen den gesamten hinteren Stoßfängerbereich sowie angrenzende Karosserieteile.
Technische Schadenanalyse
Die gutachterliche Untersuchung ergab ein charakteristisches Schadensbild für Heckaufpralle bei Kleinwagen. Der hintere Stoßfänger wies einen Bruch auf, der eine Reparatur ausschloss und eine vollständige Erneuerung des Bauteils erforderlich machte. Zusätzlich war die Stoßfängerblende durch Verschürfungen beschädigt, die ebenfalls einen Austausch notwendig machten.
Ein besonders kritischer Befund ergab sich bei der Radhausschale, die durch die Kollisionsenergie ausgebrochen war. Dieser Schaden deutet auf eine erhebliche Krafteinwirkung hin, die über oberflächliche Verformungen hinausging. Des Weiteren wurde der linksseitige PDC-Sensor durch Kratzer beschädigt, wodurch die Funktionsfähigkeit des Parkhilfesystems beeinträchtigt wurde.
Der ermittelte Reparaturweg sieht vor: Kompletter Austausch des hinteren Stoßfängers, Erneuerung der Stoßfängerblende, Austausch der beschädigten Radhausschale sowie die Erneuerung des defekten Einparksensors. Sämtliche Schäden erfordern einen vollständigen Bauteilersatz, da reparative Maßnahmen aufgrund des Schadenausmaßes nicht wirtschaftlich darstellbar sind.
Gutachterliche Bewertung
Die Schadenkalkulation ergab Reparaturkosten in Höhe von rund 3.480 EUR brutto. Diese Summe setzt sich aus den erforderlichen Ersatzteilen sowie den damit verbundenen Arbeitszeiten für den fachgerechten Austausch zusammen. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs wurde mit rund 11.900 EUR ermittelt, wodurch sich ein Reparaturkosten-Quotient von etwa 29 Prozent ergibt.
Das Gutachten wies zusätzlich eine merkantile Wertminderung von 200 EUR aus. Diese berücksichtigt die unvermeidbare Wertebeeinträchtigung des Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur. Die Gesamtschadensumme beläuft sich somit auf rund 3.680 EUR einschließlich der Wertminderung.
Einordnung und Fazit
Heckschäden dieser Art sind bei Stadtverkehr-typischen Auffahrunfällen häufig anzutreffen. Die Schadenshöhe entspricht den üblichen Parametern für vergleichbare Kollisionen bei modernen Kleinwagen. Die Reparaturkosten bewegen sich in einem für die Fahrzeugklasse typischen Rahmen, wobei die moderne Sensorausstattung zusätzliche Kostenfaktoren generiert. Das Schadensbild zeigt keine Auffälligkeiten bezüglich der Reparaturwürdigkeit des Fahrzeugs.